AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der
Lappöhn Umweltfreundliche Verpackungen GmbH
1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Der Kaufvertrag wird erst mit unserer Auftragsbestätigung geschlossen. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung rechtsgültig, anderslautende Konditionen des Kunden haben keine Gültigkeit, wenn unsere Bedingungen entgegenstehen. Ebenfalls sind Nebenabreden oder Abänderungen unserer Lieferbedingungen - auch Erklärungen eines unserer Verkäufer oder Vertreter - erst nach unserer schriftlichen Bestätigung gültig. Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich unverbindlich. Lieferungen bedeuten in keinem Fall die Anerkennung der Einkaufskonditionen des Käufers. Sollten zwischen der Bestellung des Kunden und unserer Auftragsbestätigung Abweichungen aufgrund Übertragungsfehler bestehen, behalten wir uns das Recht auf Richtigstellung bzw. Nachforderung vor. Der Kaufvertrag als solcher bleibt unberührt. Abweichende Daten zwischen Kundenauftrag und Auftragsbestätigung sind sofort zu reklamieren, ansonsten können wir keinen Schadensersatz anerkennen. Grundsätzlich ist die Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages die ausreichende Rohstoffversorgung. Rücktritt vom Kaufvertrag steht beiden Parteien innerhalb von 14 Tagen per Einschreiben zu. Bereits vorgefertigtes Material ist je- doch vom Käufer abzunehmen und entsprechend dem Auftrag zu vergüten. Mehr-/Minderlieferungen sind technisch unvermeidbar und daher auch in einer Größenordnung von +/- 10% kein Reklamationsgrund.
2. Der Erfüllungsort für beide Teile ist Hellingst. Gerichtsstand ist - auch in Wechsel- und Schecksachen - Osterholz-Scharmbeck.
3. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Sollte die Zahlung nach Fälligkeit erfolgen, sind wir berechtigt, marktübliche Zinssätze für Kreditgewährung zu berechnen. Weitgehende Rechte bleiben dennoch vorbehalten. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen ebenfalls sofort fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf Zinsen und Kosten und dann auf die jeweils älteste Forderung verrechnet. Anderslautende Erklärungen des Kunden sind unwirksam. Zahlungskürzungen aufgrund einer Reklamation werden nur von uns anerkannt, wenn die Reklamation berechtigt ist und dem Käufer eine Gutschriftsanzeige vorliegt. Wir können unsere Forderungen zu Finanzierungszwecken abtreten.
4. Lieferzeiten werden vorbehalten unvorhergesehener Ereignisse von uns angegeben. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so verlängert sich die Lieferzeit, bis der hemmende Umstand vom Kunden beseitigt wurde. Grundsätzlich bestätigen wir die Lieferwoche, wobei der Zusatz „abgehend” bedeutet, dass die Ware am Ende der Woche zum Versand gebracht wird. Sollte ein Liefertermin von uns überschritten werden, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig, sie gelten als selbständige Geschäfte. Höhere Gewalt und auch andere Hemmnisse wir Krieg, Arbeitskampf, Rohstoffmangel und Vorlieferantenverzug berechtigen uns, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern oder aber vom Vertrag zurückzutreten.
5. Die Ware wird grundsätzlich, auch bei Lieferung frei Haus, unversichert und auf Risiko des Kunden zum Versand gebracht. Die Wahl des Transportmittels liegt in unserem Ermessen. Eigentum des Käufers an unserem Lager wird nur auf Antrag und zu Lasten des Käufers versichert.
6. Mängel sind uns nach Eingang der Ware schriftlich anzumelden. Damit keine Missverständnisse aufkommen können, muss die Reklamation mit Kontrolletikett und unter Angabe unserer Auftragsnummer erfolgen.
6.1. wegen offenkundiger Mängel innerhalb einer Woche.
6.2. wegen verdeckter Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung, spätestens 6 Wochen nach Eingang der Ware.
Monierte Ware darf weder weiterveräußert noch verarbeitet werden, da hierdurch jede Gewährleistung entfällt. Retoursendungen dürfen erst nach Anerkennung einer Reklamation und mit unserer Zustimmung erfolgen. Jedoch werden wir uns bemühen, die bemängete Ware durch eigene Transportmittel abzuholen. Sollte der Kunde selbständig die Ware zurücksenden, so können wir die Mehrkosten dem Käufer belasten. Wird die Ware für den Käufer bei uns auf Lager genommen, so laufen die Fristen ab Rechnungsstellung und Verfügung des Kunden über die Ware. Der Käufer ist berechtigt, die Sendung an unserem Lager zu prüfen. Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung haben wir die Wahl zwischen Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Nachbesserung oder zur Rücknahme der Sendung gegen Gutschrift. Weitergehende Ansprüche des Kunden wie Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch uns ein.
7. Abtretung und Aufrechnung direkter oder indirekter Ansprüche des Kunden aus den geschlossenen Verträgen ist ausgeschlossen.
8. Sollte eine Bestimmung dieser Konditionen unwirksam sein, oder sich eine Lücke der Bedingungen offenbaren, so wird dadurch dir Wirksamkeit unserer Lieferungs- und Zahlungskonditionen insgesamt nicht berührt. In diesem Fall gilt eine Vereinbarung, die den unwirksamen Konditionen möglichst nahe kommt.
9. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.